Verkaufsversprechen, notarieller Kauf und Grundbucheintragung
Ein Verkaufsversprechen begründet eine Verpflichtung, überträgt aber kein Eigentum. Ein Immobilienkauf kann beim Grundbuchamt oder nach Art. 61/A des türkischen Notariatsgesetzes Nr. 1512 beim Notar abgeschlossen werden. Der notarielle Kauf wird elektronisch erfasst und vom Grundbuchamt eingetragen. Vormerkung eines Verkaufsversprechens und Eigentumseintragung sind zu unterscheiden.
Erläuterung zu Verkaufsform und Grundbucheintragung geprüft: · 1512 / 61/A · 7413 / 12
Was ist Immobilienerwerb durch Ausländer?
Der Immobilienerwerb durch Ausländer ist ein rechtlicher Prozess bezüglich des Erwerbs von Eigentum oder begrenzten Immobilienrechten in der Türkei durch natürliche Personen, die keine Staatsbürger der Republik Türkiye sind, oder durch juristische Personen mit Sitz im Ausland. Diese Transaktion wird nicht allein durch den privaten Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen; Der Erwerb des Eigentums an Immobilien erfolgt durch behördliche Transaktionen und die Eintragung beim Grundbuchamt.
Der förmliche Kaufvertrag kann beim Grundbuchamt oder nach Art. 61/A des Notariatsgesetzes beim Notar abgeschlossen werden. Der Eigentumserwerb erfordert die Grundbucheintragung.
Unter welchen Bedingungen können Ausländer Immobilien kaufen?
Der Immobilienerwerb durch ausländische natürliche Personen wird im Rahmen von Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 bewertet. Die grundlegenden Kontrollkriterien sind die Einhaltung gesetzlicher Beschränkungen, die Staatsbürgerschaft des Landes, in dem der Erwerb erlaubt ist, die Lage der Immobilie nicht in einer Sperr- oder Sicherheitszone und die Einhaltung von Flächengrenzen.
In dem von TKGM geteilten Text der Änderung des Grundbuchgesetzes heißt es, dass die Gesamtfläche der von ausländischen natürlichen Personen erworbenen Immobilien und beschränkten dinglichen Rechte zehn Prozent der in Privatbesitz befindlichen Bezirksfläche und dreißig Hektar pro Person im ganzen Land nicht überschreiten darf.
Diese Grenzen zeigen den allgemeinen Rahmen. Bei der konkreten Transaktion sollten außerdem der Bezirk, in dem sich die Immobilie befindet, die Art der Immobilie, die Staatsangehörigkeit des Käufers und aktuelle behördliche Auflagen geprüft werden.
Situation in Bezug auf juristische Personen und ausländische Kapitalgesellschaften
Ausländische natürliche Personen und juristische Personen mit Sitz im Ausland unterliegen nicht den gleichen Regeln. Im Ausland nach eigenem Recht gegründete rechtsfähige Handelsgesellschaften können Grundstücke und beschränkte dingliche Rechte nur im Rahmen sonderrechtlicher Bestimmungen erwerben.
Für Unternehmen mit Sitz in der Türkei, aber mit ausländischen Partnern oder unter ausländischer Kontrolle, können Artikel 36 des Grundbuchgesetzes und relevante Vorschriften in den Vordergrund treten. Auf der Ausländerseite der TKGM heißt es, dass es eine Regelung zum Erwerb von Immobilien durch Unternehmen im Sinne von Artikel 36 des Grundbuchgesetzes gibt.
Aus diesem Grund sollte zu Beginn der Transaktion geklärt werden, ob es sich beim Käufer um eine natürliche Person, ein ausländisches Unternehmen oder ein in der Türkei ansässiges Unternehmen mit ausländischem Kapital handelt.
Welche Dokumente sind während des Eigentumsurkundeprozesses erforderlich?
Erforderliche Dokumente können je nach konkreter Transaktion variieren. Im Allgemeinen können Reisepass oder Personalausweis, Steuernummer, Lichtbild, obligatorische Erdbebenversicherung, Prüfung, ob ein Wertgutachten erforderlich ist, Devisenkaufdokument oder Zahlungsdokumente, falls eine Vollmacht vorliegt, eine ordnungsgemäße Vollmacht und Übersetzungs-/Genehmigungsdokumente im Vordergrund stehen.
Wenn die Vollmacht im Ausland ausgestellt wird, können Verfahren wie Apostille, Konsulatsgenehmigung, beglaubigte Übersetzung und notarielle Genehmigung erforderlich sein. Beim Erwerb von Immobilien zum Zweck der Staatsbürgerschaft können besondere Verpflichtungen, Bewertungsunterlagen und zusätzliche Verwaltungskontrollen in den Vordergrund treten. TKGM hat der Gesetzgebung und häufig gestellten Fragen zum Erwerb von Immobilien für die Staatsbürgerschaft einen eigenen Abschnitt gewidmet.
Der Erwerb von Immobilien zum Zwecke der Staatsbürgerschaft sollte gesondert betrachtet werden
Der Kauf einer Immobilie durch einen Ausländer in der Türkei ist nicht dasselbe wie die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Immobilienerwerb. Nicht jeder Immobilienkauf im Ausland führt zur Verleihung der Staatsbürgerschaft. Liegt ein Staatsbürgerschaftszweck vor, sollten auch der Kaufpreis, die Zahlungsweise, die Bewertung, die Eigentumsurkunde, die Verpflichtung, drei Jahre lang nicht zu verkaufen, und die Antragsunterlagen überprüft werden.
Auf der Immobilienerwerbsseite von TKGM finden Sie Dokumente wie das Rundschreiben Nr. 2024/4, einen Leitfaden zum Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Immobilienerwerb und ein Dokument zur Betragsermittlung.
Sicherheitszone, Sperrzone und andere Einschränkungen
Sicherheitszonen, militärische Sperrzonen, besondere Sicherheitszonen, Zonenstatus, Qualität landwirtschaftlicher Flächen, Küstengesetze, Schutzgebiete, Hypotheken, Pfandrechte, Anmerkungen und Erklärungen sind beim Immobilienerwerb durch Ausländer wichtig. Das Vorliegen von Beschränkungen der Immobilie kann die Durchführung der Transaktion verhindern oder das rechtliche und wirtschaftliche Risiko des Käufers erhöhen.
Aus diesem Grund sollten vor der Zahlung des Verkaufspreises die Eigentumsurkunde, der Gemeinde-/Bebauungsstatus, die tatsächliche Nutzung der Immobilie, der Eigentumswohnungsstatus, die Baugenehmigung und die Belegungsinformationen überprüft werden.
Ausländische Identifikationsnummer und Web-Titelurkundenverfahren
Transaktionen mit ausländischen Identifikationsnummern und Immobilienvereinigungen könnten an Bedeutung gewinnen, wenn es darum geht, dass ausländische natürliche Personen in der Türkei Transaktionen mit elektronischen Eigentumsurkunden durchführen können. TKGM erklärt, dass Ausländer dank der Verknüpfung einer ausländischen Identitätsnummer mit der Immobilie auch Transaktionen über Web Title Deed durchführen können, sofern sie ein E-Government-Passwort erhalten.
Insbesondere für Ausländer, die mehr als eine Immobilie in der Türkei besitzen oder elektronische Verfahren nutzen möchten, ist dieses Verfahren von praktischer Bedeutung.
Häufig gestellte Fragen
Kann jeder Ausländer in der Türkei Immobilien kaufen?
Nein. Es sollten die Staatsbürgerschaft des Käufers, der Standort, die Art der Immobilie und rechtliche Beschränkungen überprüft werden.
Gibt es eine Flächenbegrenzung für Ausländer beim Immobilienerwerb?
Als allgemeine Regel gilt eine Grenze von 30 Hektar pro Kopf landesweit und 10 Prozent bezogen auf die Kreisfläche; Auch aktuelle Einschränkungen in der konkreten Transaktion sollten geprüft werden.
Überträgt die Unterzeichnung eines Kaufvertrags beim Notar das Eigentum?
Ein Verkaufsversprechen begründet eine Verpflichtung, überträgt aber kein Eigentum. Ein Immobilienkauf kann beim Grundbuchamt oder nach Art. 61/A des türkischen Notariatsgesetzes Nr. 1512 beim Notar abgeschlossen werden. Der notarielle Kauf wird elektronisch erfasst und vom Grundbuchamt eingetragen. Vormerkung eines Verkaufsversprechens und Eigentumseintragung sind zu unterscheiden.
Wird ein Ausländer, der eine Immobilie kauft, automatisch türkischer Staatsbürger?
Nein. Der Erwerb von Immobilien zum Zwecke der Staatsbürgerschaft unterliegt gesonderten Bedingungen und einem administrativen Antragsverfahren.
Kann eine Immobilie mit einer Vollmacht erworben werden?
Es könnte möglich sein; Allerdings müssen die Vollmachten klar in der Vollmacht niedergeschrieben sein und die Genehmigungs-/Übersetzungsverfahren müssen entsprechend dem Land, in dem die Vollmacht ausgestellt wird, abgeschlossen sein.